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§§  Registrierkassenpflicht und RKSV

Dieses Steuerreformgesetz wurde am 7.Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht . Jeder Betrieb ist ab 1. Jänner 2016 verpflichtet, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Das gilt auch für für Zahlungen mit Bankomat, Kreditkarten, Gutscheinen etc.

Der Käufer muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen - für eine mögliche Kontrolle durch die Finanzverwaltung.

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Ab 1. April 2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz (RKSV) verfügen - eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation.  Es wird zusätzlichen ein RK-Chip mit einem Sicherheitszertifikat (A-Trust) und eine Leseeinheit benötigt. Die Daten des RK-Chips werden im Finanzonline (FON) eingegetragen. Eventuell brauchen Sie dazu Ihren Steuerberater.

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Brauche ich eine Registrierkasse ?

Viele Geschäftsleute sind unsicher, ob für sie die Verordnung gilt. Das Diagramm kann Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage helfen. Dazu klicken Sie bitte das Bild an.
Egal, ob Handel, Gastronomie, Dienstleistung, Ärzte, Therapeuten, Werkstätten oder auch der Großhandel – für viele Unternehmerinnen und Unternehmer gilt die Registrierkassenpflicht mit Manipulationsschutz: 

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